Lipke & Lipke
Institut für medizinisches
Abrechnungsmanagement
Maximiliankorso 63
13465 Berlin
Telefon 030 / 406 80 9-30
Telefax 030 / 406 80 9-20

Häufig gestellte Fragen

  1. Warum bekomme ich eine Rechnung von L&L und nicht von meinem Arzt?

    Ihr Arzt hat die Firma L & L mit der Erstellung der Rechnung beauftragt. Damit kann er sich voll und ganz der Behandlung der Patienten widmen und muss sich nicht mit Verwaltungsarbeit beschäftigen. Bei Fragen zur Rechnung wenden Sie sich daher bitte direkt an uns.

  2. Wie erkenne ich, welcher meiner Ärzte L&L beauftragt hat, mir eine Rechnung zu stellen?

    Den Namen Ihres behandelnden Arztes, der uns mit der Rechnungsstellung beauftragt hat, finden Sie in der Kopfzeile Ihrer Rechnung.

  3. Ich bin nicht privat versichert. Warum bekomme ich trotzdem eine Rechnung?

    Eine Möglichkeit: Ihr Arzt stellt Ihnen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Rechnung. Dies sind Leistungen, die Ärzte ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlungen anbieten und gesondert in Rechnung stellen können.

    Der zweite mögliche Grund: Sie haben als gesetzlich krankenversicherter Patient im Rahmen einer stationären Behandlung eine Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen, die Ihnen das Krankenhaus nun in Rechnung stellt. Solche Wahlleistungen können zum Beispiel sein: Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und anderes.

  4. Warum bekomme ich von Ihnen eine Rechnung für Laborleistungen, die ich nicht beauftragt habe?

    Sollte Ihr behandelnder Arzt kein eigenes Labor vorhalten, so muss er Ihre Laborprobe zur Untersuchung an ein externes Labor weiterleiten. In diesem Fall stellt Ihnen das Labor die erbrachten Leistungen direkt in Rechnung, jedoch ist auch der Name des beauftragenden Arztes auf der Rechung vermerkt.

    Der Befund hingegen wird ausschließlich an Ihren Arzt übermittelt, weshalb sich auf der Rechnung regelmäßig auch keine Diagnose findet.

  5. Was muss ich tun, um mir die Kosten von meiner Versicherung / meiner Beihilfestelle erstatten zu lassen?

    Als privat versicherter Patient reichen Sie bitte die Rechnung sofort nach Erhalt bei Ihrer Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter bei Ihrer Beihilfestelle ein.

    Gesetzlich Krankenversicherten wird der Rechnungsbetrag von ihrer Krankenkasse nicht erstattet, weil es sich entweder um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) oder eine Wahlzusatzleistung bei Krankenhausaufenthalten handelt. In beiden Fällen müssen Sie die Rechnung selbst begleichen.

  6. Wann besteht eine Leistungspflicht meiner Krankenversicherung?

    Wenn es sich um medizinisch notwendige Leistungen handelt. Medizinisch notwendig heißt: Diese Leistung ist nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung geeignet, das Leiden des Patienten zu heilen, zu bessern oder zu lindern.

  7. Welche Kosten erstattet mir meine Krankenversicherung / meine Beihilfestelle?

    Das hängt davon ab, welche Leistungen in Ihrem Vertrag mit Ihrer Versicherung bzw. im Leistungsverzeichnis Ihrer Beihilfestelle enthalten und welche ausgeschlossen sind. Die ausgeschlossenen Leistungen müssen Sie privat begleichen. Im Zweifelsfall gibt Ihnen Ihre Versicherung oder Beihilfestelle Auskunft.

  8. Kann ich herausfinden, wie lange die Bearbeitung meiner Rechnung bei der Beihilfestelle dauern wird?

    Viele Beihilfestellen informieren telefonisch oder im Internet über den aktuellen Bearbeitungsstand.

    Bis zu welchem Eingangsdatum Anträge der Beihilfestelle Berlin bereits bearbeitet sind, können Sie hier online einsehen.

    Als Beihilfeberechtiger in anderen Bundesländern setzen Sie sich einfach mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung. Dort erteilt man Ihnen sicher Auskunft.

  9. Die Erstattung durch meine Krankenversicherung / meine Beihilfestelle verzögert sich ohne mein Verschulden. Können Sie mir einen Zahlungsaufschub gewähren?

    Wenn die Mühlen der Verwaltung langsamer mahlen, als wir uns das wünschen, können wir Ihnen ein längeres Zahlungsziel für die Rechnung einräumen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte so früh als möglich mit uns in Verbindung, damit wir rechtzeitig in das Mahnverfahren eingreifen können, das sonst nach der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen voll automatisch einsetzt.

    Ein solcher Zahlungsaufschub gilt indes immer nur einmal und muss für jede neue Rechnung auch wieder neu beantragt werden.

  10. Meine Versicherung / meine Beihilfestelle hat die eingereichte Rechnung beanstandet. Was nun?

    Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Unser erfahrenes Ärzteteam tritt dann mit den betreffenden Stellen in Kontakt, klärt offene Fragen und versucht, eine möglichst vollständige Erstattung für Sie zu erreichen. Die Rufnummer unserer Patienten-Hotline finden Sie hier.

  11. Ich habe die Rechnung bereits bezahlt und nun trotzdem eine Mahnung erhalten. Wie kann das sein?

    Eine Möglichkeit: Ihre Überweisung hat sich mit unserer automatischen Mahnung überschnitten. In diesem Fall betrachten Sie die Mahnung bitte als gegenstandslos.

    Wenn Sie zur Überweisung nicht den Vordruck benutzt haben, kann es aber auch sein, dass sich beim Übertragen der Rechnungsnummer ein Fehler eingeschlichen hat und der Betrag deshalb, ohne dass Sie es bemerkt haben, ihrem Konto wieder gut geschrieben wurde. Prüfen Sie einfach Ihre Kontoauszüge und überweisen Sie den Betrag nochmals mit der richtigen Rechnungsnummer.

    Im Zweifelsfall hilft Ihnen auch hier unsere Patienten-Hotline weiter.

  12. Sie haben mir eine Zahlungserinnerung geschickt, allerdings kann ich in meinen Unterlagen die Rechnung nicht finden. Können Sie mir die Rechnung nochmals zusenden?

    Natürlich. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung, wir schicken Ihnen die Rechnung umgehend zu.